Der Stiftungszweck

Die Johannes und Elsbeth Gottwald-Stiftung hat in den letzten zehn Jahren durchschnittlich jährlich 100.000 Euro für die Mildtätigkeit ausgegeben, also für die Erüllung des Stiftungszwecks, wie er in § 2 der Stiftungssatzung festgelegt ist. Beschränkungen, z.B. räumlicher und finanzieller Art oder was die Art der Verwendung angeht, gibt es nicht.
Aus praktischen Erwägungen werden überwiegend Hilfsbedürftige im Raum Berlin unterstützt. So ist die Kontrolle, die stichprobenartig durchgeführt wird, am einfachsten zu bewerkstelligen. Hier ist auch das Netz der mit der Stiftung kooperierenden öffentlichen, konfessionellen und anderen karitativen Einrichtungen am engsten geknüpft. Die Zusammenarbeit mit diesen Stellen ist hilfreich, weil diese bedürftige und geeignete Personen der Stiftung vorschlagen können. Die Stiftung hilft jedoch nur dann, wenn kein öffentlicher Träger dazu verpflichtet ist.

Nach langjähriger Erfahrung werden die Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks wie folgt verwandt:

•  5% persönlicher Bedarf
• 10% Gesundheit
• 45% Wohnung
• 10% Haushaltsgeräte
• 15% Kontaktpflege
• 10% Schuldentilgung
•  5% Maßnahmen anderer karitativer Organisationen

Um den Lebensmut der von den Stiftern besonders hervorgehobenen Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen zu stärken, unterstützt die Gottwald-Stiftung auch Aktivitäten im Blindensport wie Tanzen, Radfahren auf Tandems, Rudern im Vierer mit Steuermann, Rollerball oder Schießen im 1. Blindenschützenverein in Berlin-Spandau.
Ferner unterstützt die Stiftung die Blindenhundschule in Berlin und trägt dazu bei, daß geeignete Blinde einen Führhund bekommen.

Sowohl die Übertragung der EINTRACHT an die GAGFAH als auch der Wiederaufbau am Hohenzollerndamm hatten nach Johannes Gottwalds Bekunden nicht zuletzt ausgeprägte philanthropische Motive. Es lag also nahe, daß das Ehepaar bei der Regelung seines Nachlasses von ähnlichen Wünschen und Vorstellungen geleitet wurde und letztlich im Stiftungswesen die Chance sah, diese zu verwirklichen. Denn das Handeln von Stiftungen ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie sind unabhängig, d.h. sie gehören nur sich selbst. Sie unterliegen aber strengen gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung unmittelbarer, regelmäßiger staatlicher Kontrolle im Rahmen der Stiftungsaufsicht unterliegt. Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt.

Die Johannes und Elsbeth Gottwald-Stiftung hat bisher rund 2,3 Mio Euro zur Erfüllung des Stiftungszwecks ausgegeben. Sie versteht sich in Berlin als schnelle und unkomplizierte Helferin in der Not und hat dafür Anerkennung gefunden. Es ist zu wünschen, daß die Stiftung weiterhin als Unternehmen der Wohnungswirtschaft erfolgreich ist und infolgedessen den Stiftungszweck angemessen bedienen kann, so wie es dem Anliegen von Johannes und Elsbeth Gottwald entspricht.




Im Zuge notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen an
den Dächern entstanden neben
22 Mansardenwohnungen auch
15 Wohnateliers.